Dokumenttyp:Umweltgutachten ·
Erscheinungstag 29.04.2021Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nur bis 2030 festschreibt und für die Folgezeit nur unzureichende Festlegungen trifft.
Das Gericht führt aus, dass dem Klimaschutzgesetz „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen“. Zudem stellt es klar, dass „die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden müssen“. Die Urteilsbegründung bezieht sich ausführlich auf Analysen des SRU im Umweltgutachten 2020 im Kapitel „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“. Darin stellt der SRU fest, dass das Ambitionsniveau nationaler Klimaschutzziele an einem Paris-kompatiblen globalen CO2-Restbudget orientiert werden sollte, und macht hierfür einen Berechnungsvorschlag.
Relevante Dokumente: Pressemitteilung des SRU, Videopräsentation "Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2 - Budget".