Das 1973 veröffentlichte Sondergutachten „Auto und Umwelt“ war das erste Sondergutachten des SRU überhaupt und ist von ernüchternder Aktualität. Dies gilt sowohl für die „Diagnose“, wird doch konstatiert, dass der „individuelle Straßenverkehr in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zu erheblichen Beeinträchtigungen des menschlichen Lebensraums geführt“ hat. Allerdings waren 1973 lediglich 17 Mio. Kfz zugelassen gegenüber 46 Mio. heute. Aber auch im Hinblick auf die Handlungsempfehlungen bleibt das SRU-Gutachten aktuell. Der SRU empfahl unter anderem eine integrierte Verkehrsplanung, die Sperrung ausgewählter innerstädtischer Bereiche für den Individualverkehr (Fußgängerzonen) sowie Gebühren für das Langzeitparken. Auch die Empfehlungen zu den Themen Kostenwahrheit, Lärm und Luftqualität sind weiter relevant. Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurde vorgeschlagen „[d]urch Schaffen von Verkehrs-und Preisverbundsystemen (Verkehrsverbünden) […] den Fahrgästen ein einheitliches und unkompliziertes Erscheinungsbild des öffentlichen Verkehrs“ zu bieten