Das Sondergutachten aus dem Jahr 1974 behandelt die Ziele, Möglichkeiten und Gestaltungskriterien sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Abwasserabgabe, über deren Einführung Anfang der 10970er Jahre diskutiert wird. In dem Gutachten spricht sich der SRU für die Einführung der Abwasserabgabe aus, da sie gegenüber einem wassergütewirtschaftlichen System, das auf Auflagen basiert, Vorteile aufweist. Vorrangig wird durch eine Abgabe eine bessere Mittelverwendung erzielt. Verschiedene Gestaltungselemente werden empfohlen, darunter eine Auswahl bestimmter Schädlichkeitskriterien als Bewertungsgrundlage, eine regionale Differenzierung der Abgabe sowie eine zeitliche Steigerung der Abgabenhöhe. Die unmittelbare Preiswirkung konzentriert sich aus Sicht des SRU auf wenige Branchen. Insgesamt werden nur geringe Beschäftigungsrisiken und keine generellen Zielkonflikte mit dem Wirtschaftswachstum festgestellt.