In seinem Sondergutachten unterzieht der SRU die gegenwärtige Praxis des Grundwasserschutzes einer kritischen Prüfung und entwickelt Vorschläge für eine künftige umweltgerechte Grundwasserpolitik. Er macht dabei deutlich, dass das Umweltqualitätsziel „anthropogen möglichst unbelastetes Grundwasser“ und auch das Umwelthandlungsziel „flächendeckender Grundwasserschutz“ nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Um einen flächendeckenden und standortangepassten Schutzaufwand sicher zu stellen, entwickelt der SRU das Konzept der Grundwassereinheiten. Damit steht eine einheitliche Erfassungs- und Bewertungssystematik für die Grundwasserbeschaffenheit und für die Abschätzung der Belastungsempfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen und strukturellen Eingriffen zur Verfügung. Auf der Grundlage dieses Konzeptes diskutiert der Umweltrat die notwendigen instrumentellen und institutionellen Voraussetzungen für einen flächendeckend wirksamen Grundwasserschutz.