Der SRU begrüßt den Entwurf einer Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit ihm werden grundlegende Verbesserungen in wichtigen Bereichen des Naturschutzes auf den Weg gebracht. Dies gilt für die Einführung eines Biotopverbundes, die Aufnahme zusätzlicher Biotoptypen in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope, die Weiterentwicklung der Landschaftsplanung, die Definition der ordnungsgemäßen Landwirtschaft, die Einführung der Umweltbeobachtung und nicht zuletzt für die Einführung der Verbandsklage auf Bundesebene. Bereichsweise wären allerdings noch weitergehende Fortschritte wünschenswert gewesen. Dies gilt insbesondere für die Neuformulierung der Eingriffsregelung und den sehr weitgehenden Verzicht auf die unmittelbare Wirkung der Regelungen, die im Ergebnis eine Abschwächung des Naturschutzes bewirken können.