Das BMU hat 2002 einen Entwurf zur Novellierung der Bundes-Immissionsschutzverordnung vorgelegt. Die Novellierung soll vorwiegend der Umsetzung der EG-Abfallverbrennungsrichtlinie dienen, mit der neue Anforderungen an den Betrieb von Müllverbrennungsanlagen gestellt werden. Der Entwurf sieht eine Verschärfung der Anforderungen für die Mitverbrennung von Abfällen in Zementwerken, Kraftwerken und sonstigen Industrieanlagen vor. Für diese Anlagen sollen zukünftig weitgehend dieselben strengen Emissionsgrenzwerte gelten, wie für reine Müllverbrennungsanlagen. Der SRU begrüßt diese Angleichung der Anforderungen für die Mitverbrennung und hält auch die konkreten Grenzwertfestlegungen für angemessen.