Die Richtlinie 2001/42/EG über die Überprüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verpflichtet Deutschland zur Einführung der SUP. Im Vorgriff auf diese Regelung hat das Bundesbauministerium einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung in das Bauplanungsrecht vorgelegt. Der SRU spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung der Richtlinie im Rahmen der gegenwärtigen Gesetzessystematik erfolgt. Die ohne inneren Zusammenhang mit der Anpassung an europarechtliche Vorgaben sozusagen „bei Gelegenheit“ erstrebten Änderungen des Planungsrechts sind überwiegend abzulehnen.
In den Gesetzentwurf sind zudem diejenigen Änderungen des Planungsrechts aufzunehmen, die die Bauleitplanung ertüchtigen, ihre Beiträge zu den Nachhaltigkeitsstrategien der Bundesregierung zu leisten.