Der SRU begrüßt die von der Bundesregierung im April 2002 verabschiedete „Strategie zur Windenergienutzung auf See“. Insbesondere mit der vorgesehenen naturschutzfachlichen Begleitforschung und deren Nutzbarmachung in der Frühphase der Genehmigung von Windenergieparks können unnötige Konflikte zwischen dem Klimaschutz und Naturschutz vermieden werden. Der SRU sieht dennoch dringenden Handlungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für einen behutsamen und planend-gestalterischen Ausbau der Windenergienutzung. So sollte zum Beispiel der genehmigenden Behörde bzw. dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ein Planungs- und Bewirtschaftungsermessen eingeräumt werden. Außerdem sollte mittelfristig ein Raumordnungsregime für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone etabliert werden.