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Themenschwerpunkte:
Prof. Dr. Christian Calliess ist seit dem Sommersemester 2008 Inhaber der Professur für öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht sowie Europarecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Zuvor war er Professor an der Universität Göttingen und Direktor des dortigen Instituts für Völker- und Europarecht sowie des Instituts für Landwirtschaftsrecht. Prof. Calliess forscht schwerpunktmäßig in den Bereichen Europa-, Verfassungs- und Umweltrecht. Er ist u. a. Mitherausgeber eines Kommentars zum Europarecht, in dessen Rahmen er die Bestimmungen zum europäischen Umweltrecht kommentiert. Umweltrechtliche Fragestellungen zwischen den Vorgaben der EU einerseits und den mitgliedstaatlichen Handlungsspielräumen andererseits beschäftigen ihn immer wieder. Aktuelle Stichwörter sind insoweit die Feinstaubproblematik, die Vorgaben des integrierten Umweltschutzes oder die Verkehrspolitik. Im Rahmen seiner Schrift "Rechtsstaat und Umweltstaat" befasste er sich intensiv mit dem verfassungsrechtlichen Ausgleich zwischen Wirtschaftsfreiheit und Umweltschutz.
Prof. Dr. Christian Calliess ist seit dem Sommersemester 2008 Inhaber der Professur für öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht sowie Europarecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Zuvor war er Professor an der Universität Göttingen und Direktor des dortigen Instituts für Völker- und Europarecht sowie des Instituts für Landwirtschaftsrecht. Prof. Calliess forscht schwerpunktmäßig in den Bereichen Europa-, Verfassungs- und Umweltrecht. Er ist u. a. Mitherausgeber eines Kommentars zum Europarecht, in dessen Rahmen er die Bestimmungen zum europäischen Umweltrecht kommentiert. Umweltrechtliche Fragestellungen zwischen den Vorgaben der EU einerseits und den mitgliedstaatlichen Handlungsspielräumen andererseits beschäftigen ihn immer wieder. Aktuelle Stichwörter sind insoweit die Feinstaubproblematik, die Vorgaben des integrierten Umweltschutzes oder die Verkehrspolitik. Im Rahmen seiner Schrift "Rechtsstaat und Umweltstaat" befasste er sich intensiv mit dem verfassungsrechtlichen Ausgleich zwischen Wirtschaftsfreiheit und Umweltschutz.