SRU empfiehlt Forschungsgesetz zu CCS
Prof. Dr. Martin Faulstich bei Anhörung im Bundestag
Datum 25.05.2009
Prof. Dr. Martin Faulstich, Vorsitzender des SRU, spricht heute als Experte zu CCS im Umweltausschuss des Bundestages.
"Der SRU plädiert für ein CCS-Forschungsgesetz. Wir müssen zunächst die Erprobung von CCS in Demonstrationskraftwerken ermöglichen. Die Beteiligung deutscher Unternehmen an der internationalen Technologieentwicklung wäre damit sichergestellt. Die kommerzielle Anwendung von CCS in Deutschland sollte dagegen heute noch nicht geregelt werden. Ein Forschungsgesetz gibt uns Zeit, die Chancen und Risiken von CCS gründlich zu bewerten, die notwendige gesellschaftliche Debatte zu führen, und über die beste Nutzung der unterirdischen Räume zu entscheiden."
In der heutigen Anhörung des Umweltausschusses im Bundestag wird über den am 1. April 2009 von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid im Kabinett beraten. Dieser soll nicht nur die Voraussetzungen der Erprobung, sondern auch die der großmaßstäblichen Anwendung der CCS-Technologie regeln. Das Gesetz soll in wenigen Wochen verabschiedet werden. Der SRU hat am 6. Mai eine Stellungnahme veröffentlicht, die den Gesetzentwurf im Kontext der Energiedebatte kritisch beleuchtet. Prof. Dr. Martin Faulstich, Vorsitzender des SRU, wird heute als Sachverständiger im Umweltausschuss die zentralen Empfehlungen des SRU erläutern.
Die Entscheidung über die Nutzung begrenzter Speicherkapazitäten wird für die zukünftige Entwicklung des Energieversorgungssystems in Deutschland wegweisend sein. Aus Sicht des SRU ist es nicht gerechtfertigt, zum jetzigen Zeitpunkt ein derart wichtiges Gesetz in aller Eile durch den Gesetzgebungsprozess zu schleusen. Es lässt wesentliche Punkte ungeklärt und führt letztendlich zu einer Privilegierung der Speicherung von CO2 aus Kohlekraftwerken in den knappen unterirdischen Speichern.
Es gibt viele ungeklärte Fragen, die zunächst beantwortet werden müssen, bevor über die endgültige Anwendung der neuen Technologie entschieden werden kann. Dazu zählt vor allem der Umfang der verfügbaren Speicherkapazitäten, der bestimmen wird, ob CCS in Deutschland überhaupt einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Aber auch die möglichen Nutzungskonkurrenzen müssen berücksichtigt werden, zum Beispiel mit der Geothermie, mit Erdgasspeichern oder der Druckluftspeicherung. Zudem sind die ökologischen Risiken ungeklärt. Diese Diskussion kann nur in einem Prozess unter Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen.
Hinzu kommt, dass hohe finanzielle Risiken für die Gesellschaft entstehen. Nur 30 Jahre nach dem Ende der Verfüllung soll die Verantwortung auf die Bundesländer übergehen, in denen die CO2-Speicher liegen. Aus der Sicht des SRU sollten dagegen die Betreiber die Kosten von CCS in vollem Umfang tragen.
Die Stellungnahme des SRU "Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Kontext der Energiedebatte" steht unter http://www.umweltrat.de zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Generalsekretär des SRU, Dr. Christian Hey, Tel: 030/263696-0
Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessorinnen und professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher, politikwissenschaftlicher und ethischer Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: