Sachverständigenrat für Umweltfragen

Europäische Umwelt- und Nachhaltigkeitsräte empfehlen: Stromnetze und Verkehrswege zukunftsfähig gestalten

Datum 27.10.2009

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) unterstützt die europaweite Initiative von Umwelt- und Nachhaltigkeitsräten (EEAC) „Für zukunftsfähige europäische Infrastrukturen“. Verkehrswege und Stromnetze müssen einen Beitrag zu den langfristigen Klimaschutz- und Biodiversitätszielen der Europäischen Union (EU) leisten. Die neue deutsche Bundesregierung sollte sich in der EU hierfür einsetzen.

Klimaschutz und erneuerbare Energien

Der internationale Konsens den globalen Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen, erfordert Emissionsverminderungen in den Industrieländern von insgesamt 80 bis 95 %. Insbesondere der Strom- und Verkehrssektor müssen klimaneutral werden. Die Umwelt- und Nachhaltigkeitsräte sind sich darin einig, dass dies nur erreicht werden kann, wenn die erneuerbaren Energien bis 2050 zur Hauptenergiequelle werden.

Aus diesem Grunde empfehlen die Räte der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten unter anderem:

  • Einen Fahrplan mit klaren Ausbauzielen für die erneuerbaren Energien über 2020 hinaus und der Sicherung des vorrangigen Netzzuganges für Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Hohe Investitionen und eine stärkere politische Unterstützung für die Flaggschiffprojekte der transeuropäischen Stromnetze: hierzu gehören das Nordseenetz für die Anbindung der Offshore-Windenergie und der Mittelmeersolarplan für die Anbindung der Wind- und Sonnenenergie des südlichen Mittelmeeres.
  • Die Schaffung eines europäischen Netzbetreibers für die Hochleistungsfernverbindungen.
  • Folgenabschätzungen für alle energiepolitischen Fördermaßnahmen und Entscheidungen der EU und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit den Ausbauzielen der erneuerbaren Energien: Die neue Bundesregierung sollte dies vor allem im Hinblick auf die zu befürchtenden Überkapazitäten an Grundlastkraftwerken (Kohle- und Kernkraftwerke) bei der Erarbeitung ihres geplanten Energiekonzeptes berücksichtigen.

Zielorientierte Infrastrukturplanung erforderlich
Infrastrukturentscheidungen sind Langfristentscheidungen. Sind sie einmal getroffen, ist der Entwicklungspfad für die nächsten Dekaden zementiert. Die Räte empfehlen daher die Abkehr der Infrastrukturplanung auf der Basis von Trendfortschreibungen. Vielmehr ist eine zielorientierte Planung notwendig, die die europäischen Klima- und Biodiversitätsziele zum Ausgangspunkt nimmt: Verkehr, Energieerzeugung sowie damit verbundene Siedlungsstrukturen werden sich bis Mitte des Jahrhunderts deutlich von den heutigen unterscheiden müssen. Die Infrastrukturplanung muss dies vorwegnehmen. Mehr denn je wird es auch auf eine Integration von Stromnetzen, Verkehrswegen und einem großräumigen europäischen Biotopverbund ankommen. Unausweichlich wird dabei auch eine Stärkung der europäischen Raumordnung als Ergänzung zur nationalen und regionalen Raumordnung werden.

Zu den deutschen Mitzeichnern der Stellungnahme gehören auch der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE). Die Stellungnahme der 19 Umwelt- und Nachhaltigkeitsräte aus 11 europäischen Ländern kann unter:

www.eeac-net.org (engl. Fassung) und
www.umweltrat.de (dt. Fassung) heruntergeladen werden.

EEAC ist ein Netzwerk von Räten, die von den Mitgliedstaaten der EU eingesetzt wurden, um unabhängige und wissenschaftlich gestützte Empfehlungen zu Themen der Umweltpolitik und der nachhaltigen Entwicklung zu geben. Das Netzwerk ist ein wichtiges Instrument, Informationen und Erfahrungen in Europa auszutauschen. Die Zusammenarbeit zwischen den Räten begann im Jahr 1993. Mittlerweile beteiligen sich daran über 30 Räte aus 16 Staaten mit über 400 Mitgliedern aus Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft. Die 17. Jahreskonferenz von EEAC „Towards Sustainable European Infrastructures“ fand vom 22.- 24.Oktober 2009 in Dubrovnik statt.

Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die Zu­sammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessorinnen und ‑professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher, politikwissenschaftlicher und ethischer Perspektive.

Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

Weitere Informationen erhalten sie bei Dr. Christian Hey, Tel: 030/263696-0

Berlin, den 27. Oktober 2009
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