Fischbestände retten – für eine konsequente Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
Datum 18.11.2011
In einer aktuellen Stellungnahme zur anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) für grundlegende Reformen aus. SRU‑Mitglied Prof. Dr. Manfred Niekisch warnt eindringlich: „Es ist ein echter Kurswechsel erforderlich, um ein nachhaltiges Fischereimanagement auf den Weg zu bringen.“
Die EU steht in der Verantwortung, den Raubbau an den Fischbeständen und der Meeresumwelt zu stoppen. Der Vorschlag, den die EU-Kommission im Juli dieses Jahres zur Reform der GFP vorgelegt hat, geht aus Sicht des SRU bereits in die richtige Richtung. Allerdings bestehe in einigen Bereichen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Ziel der Europäischen Fischereipolitik sollte nach Meinung des SRU sein, die Fischbestände dauerhaft auf möglichst hohem bzw. gesundem Niveau bewirtschaften zu können. Dies bedeutet, den Beständen die Möglichkeit zu geben wieder auf eine Größe zu wachsen, die eine maximale Produktivität zulässt. Damit wäre eine Abkehr von einer bisher lediglich an der Verhinderung von Bestandszusammenbrüchen orientierten Fischereipolitik verbunden. Für eine solchermaßen nachhaltige Fischereipolitik ist es unumgänglich, die Übernutzung der europäischen Fischbestände zu stoppen. Die Fangquoten sollten ausschließlich auf der Basis verbindlicher, naturwissenschaftlich begründeter Grenzen festgelegt werden. Diese müssen präzise in die Grundverordnung zur GFP aufgenommen werden. Bei der Festlegung der Fangquoten muss nach Aussage des SRU der Vorsorgegedanke zum Tragen kommen, d. h., es bedarf angesichts vieler Unsicherheiten über die Bestandsentwicklung hinreichender „Sicherheitsabstände“. Das von der EU-Kommission vorgegebene Ziel, eine Bestandsgröße anzustreben, die langfristig einen größtmöglichen Dauerertrag gewährleistet, ist generell positiv zu bewerten. Da es aufgrund von Abhängigkeiten zwischen den Fischbeständen aber unwahrscheinlich ist, dass für alle Bestände diese Größe erreichbar ist, sollte zusätzlich festgelegt werden, welche prozentuale Entnahme von der Bestandsbiomasse auf keinen Fall überschritten werden darf.
Neben der Überfischung ist weiterhin der hohe Beifang von Jungfischen und kommerziell uninteressanten Fischarten ein ungelöstes Problem. Ein Großteil dieser Fische wird wieder über Bord geworfen und verendet. Damit geht er dem Fischbestand und dem Ökosystem verloren. Dazu Prof. Dr. Karin Holm-Müller vom SRU: „ Beifang, der einfach ins Meer gekippt wird, unterläuft alle Bemühungen, durch Fangquoten ein nachhaltiges Fischereimanagement zu erreichen. Diese Praxis muss umgehend beendet werden.“
Deshalb begrüßt der SRU das von der EU-Kommission vorgeschlagene Rückwurfverbot. Dieses darf aber entgegen dem Kommissionsvorschlag nicht auf wichtige kommerzielle Arten begrenzt sein, sondern muss schon allein der Kontrollierbarkeit wegen alle Fischarten umfassen. Ein solches Verbot wäre ein wichtiger Anreiz für die Fischer, Maßnahmen zur Vermeidung des Beifangs zu ergreifen. Darüber hinaus ist es aus Sicht des SRU aber auch erforderlich, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Meeresökosysteme vor den Fischereiaktivitäten zu ergreifen. Dies betrifft sowohl technische Vorgaben für möglichst umweltschonende Fangtechniken wie auch die konsequente Implementierung von Meeresschutzgebieten. Die Ausweisung von Schutzgebieten ist dabei nötig, aber bei weitem nicht ausreichend, sie müssen auch entsprechend gemanagt werden. Zu einem wirksamen Schutz gehören nach Meinung des SRU auch Zonen in den Schutzgebieten, in denen keinerlei menschliche Aktivitäten zulässig sind.
Eine Grundbedingung für den Erfolg einer Reform der GFP ist der Abbau der durch Subventionen gestützten Überkapazitäten in den Fischereiflotten. Einige Länder, einschließlich Deutschland, haben ihre Flotten bereits deutlich reduziert. Andere Flotten sind hingegen immer noch weit größer als es für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände zulässig ist. Die Überkapazitäten schaffen wiederum wirtschaftlichen Druck, höhere Fischereiquoten festzulegen als ökologisch vertretbar ist, führen zu illegalen Fangaktivitäten und zum Export der Überfischungsproblematik in Nicht-EU-Staaten, beispielsweise in westafrikanische Länder. Letzteres gefährdet die Ernährung und das Einkommen der dortigen Küstenbewohner. „Um diese Probleme zu beheben, ist es deshalb erforderlich, für die einzelnen Fischereien verbindliche Kapazitätsgrenzen festzulegen“
, betont Professor Niekisch. Die im Reformvorschlag der EU-Kommission festgelegten Grenzen liegen nach Meinung des SRU deutlich zu hoch, um eine wirksame Kapazitätsreduktion zu bewirken.
Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Universitätsprofessorinnen und ‑professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender), Technische Universität München
Prof. Dr. Heidi Foth (stellv. Vorsitzende), Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Olav Hohmeyer, Universität Flensburg
Prof. Dr. Karin Holm-Müller, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin
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