Sachverständigenrat für Umweltfragen

Die Perspektive von Doha – Zeit vor 2020 nutzen

Klimaberater der Bundesregierung: EU soll ihre Emissionen um 30 Prozent mindern

Datum 23.11.2012

Die weltweiten Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen erreichen einen neuen Höchststand. Vor 2020 wird es aber kein neues, weltweit bindendes Klimaschutzabkommen für alle Staaten geben. Daher geht es jetzt darum, durch andere Initiativen schon vor 2020 weitere Treibhausgasminderungen zu erreichen, jedoch wesentlich ambitionierter als bisher. Dafür sollten zügig Pionierallianzen zwischen Vorreiterstaaten gebildet werden. Hierbei ist insbesondere die EU gefragt. Würde sie ihr Ziel der Emissionsreduktion bis 2020 von bislang 20 Prozent auf 30 Prozent steigern, wäre dies ein wichtiges Signal an die Staaten der Welt. Technisch und wirtschaftlich lässt sich dies einfach realisieren, weil die bis 2020 angestrebten 20 Prozent schon so gut wie erreicht worden sind. Das Anheben des Minderungsziels sei deshalb überfällig, sagten hochrangige Vertreter von WBGU, UBA und SRU auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor dem Start der 18. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmen-Konvention in Doha/Katar. Deutschland müsse sich für die 30 Prozent stark machen, damit Europa beim Klimaschutz weiter Vorreiter bleibt.

Wird der gegenwärtige Trend steigender Treibhausgasemissionen – insbesondere von Kohlendioxid – nicht gebrochen, könnte die Welt noch in diesem Jahrhundert auf eine globale Erwärmung von vier Grad zusteuern. Dies zeigt der jüngst veröffentlichte Weltbank-Bericht. Hitzewellen, Missernten und ein Anstieg des Meeresspiegels wären die Folgen.Umso notwendiger ist ein klarer Fahrplan für den internationalen Klimaschutz. Dieser kann jetzt bei der UN-Weltklimakonferenz in Doha beschlossen werden. Die Weltöffentlichkeit sollte die Staatenführer beim Wort nehmen, die sich in Durban im letzten Jahr auf ein neues Klimaschutzabkommen ab 2020 geeinigt haben. Damit dieses beschlossen und auch erfolgreich umgesetzt werden kann, ist ein detaillierter Plan für die Verhandlungen eines weltumspannenden neuen Abkommens bis 2015 notwendig. Bis 2020 bleibt als einziges verpflichtendes Abkommen das Kyoto-Protokoll. Dessen zweite Verpflichtungsperiode muss mit hohem Anspruch ausgestaltet werden. Dafür sind klare Minderungsziele wichtig. Nur so könnte ein Regelungsvakuum verhindert werden. Dieses könnte drohen, weil die weltweite Treibhausgasminderung in allen Staaten auf völkerrechtlich vertraglicher Grundlage frühestens ab 2020 fortgesetzt werden wird. Weiterhin muss es in Doha darum gehen, die Finanzzusagen der Industrieländer für die Zeit bis 2020 zu konkretisieren, um Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern zu unterstützen.

Dirk Messner, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) betont:„Es wird jedoch auch darauf ankommen, dass sich die Staaten in Doha auf einen Masterplan für die kommenden Verhandlungen des neuen Klimaschutzvertrages einigen, der dann ab 2020 alle Staaten – nicht nur die Industriestaaten  - zur Treibhausgasminderung verpflichtet. Dieser Arbeitsschritt klingt unspektakulär, ist jedoch die Grundlage für die zielführende Arbeit, die wir jetzt brauchen. Die Zeit drängt, denn wir müssen die Weichen zu wesentlich mehr Treibhausgasminderungen jetzt stellen, sonst wird uns das später umso mehr kosten. Es geht dabei nicht nur um neue Technologien und erneuerbare Energiequellen, sondern um die Umgestaltung ganzer Gesellschaften mit ihren Infrastrukturen. Je gravierender die künftigen Klimaveränderungen ausfallen, umso teurer werden Anpassungsmaßnahmen sein. Es reicht nicht, dass die Politik sich Ziele setzt. Jetzt muss die Politik auch die Umsetzung angehen.“

Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), erklärt: „Für die weiteren Verhandlungen ist die Rolle der EU von großer Bedeutung. Die bisherige Zielsetzung, 20 Prozent der Treibhausgase bis 2020 zu mindern ist nicht ambitioniert genug - und das wird auch weltweit so erkannt. Deshalb braucht die EU ein neues angemessenes Ziel: eine 30-prozentige Treibhausgasminderung. Damit würde auch vom Emissionshandel wieder das dringend benötigte Knappheitssignal ausgehen. Deutschland hat sich mit der Energiewende auf den Weg in eine kohlenstoffarme Volkswirtschaft begeben. Wir können unsere praktischen Erfahrungen mit der Energiewende in die Klimaverhandlungen einbringen und so zeigen, dass ein Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaftweise möglich und erfolgversprechend ist.“

Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU): „In einer begrenzten Welt muss die klimaschädigende Industriegesellschaft ohnehin zu einer nachhaltigen Industriegesellschaft umgebaut werden. Wenn Deutschland jetzt beherzt und ambitioniert innovative Lösungen für den Klimaschutz entwickelt und umsetzt, bieten sich damit auch erhebliche industriepolitische Chancen für unsere exportorientierte Wirtschaft. Technologien und Dienstleistungen für Ressourcen- und Energieeffizienz und die regenerative Energieversorgung werden weltweit benötigt. Deutschland als Vorreiter kann damit seine Spitzenstellung auf den Weltmärkten ausbauen und zugleich zahlreiche zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. 

Ansprechpersonen für die Medien

Umweltbundesamt (UBA): Martin Ittershagen, Pressesprecher, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau, Tel.: 0340 2103 2122 Fax 0340 2104 2122, martin.ittershagen@uba.de, www.umweltbundesamt.de

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU):

Dr. Benno Pilardeaux, Leiter Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Luisenstr. 46, 10117 Berlin, Tel.: 030 263948 0, Fax 030 263948 50, bpilardeaux@wbgu.de, www.wbgu.de

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU): Dr. Christian Hey, Luisenstraße 46, 10117 Berlin, Tel.: 030 26 36 96 110, christian.hey@umweltrat.de, www.umweltrat.de

Berlin/Dessau-Roßlau, 23.11.2012

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