Sachverständigenrat für Umweltfragen

Für einen wirksamen Meeresnaturschutz: Schweinswale vor Stellnetzen schützen

Datum 26.11.2012

In einer aktuellen Stellungnahme zum Fischereimanagement in den deutschen Meeresnaturschutzgebieten spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) für eine Stärkung des Naturschutzes aus. Es ist unumgänglich, Fischereiaktivitäten, die den Zielen des Naturschutzes widersprechen, zu beschränken oder gar zu verbieten. Nur so können die marinen Arten und Lebensräume erfolgreich geschützt werden. Ein besonders markantes und dringendes Beispiel hierfür wäre das Verbot der Stellnetzfischerei, um unter anderem den in manchen Gebieten inzwischen stark gefährdeten Schweinswal zu schützen. Darüber hinaus sollte der Umstieg der Fischer auf alternative Fangtechniken gefördert werden. 

Deutschland ist europaweit führend in der Ausweisung von Meeresnaturschutzgebieten: Mehr als 30 Prozent der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee sind als Natura 2000-Gebiete unter Schutz gestellt. Nun ist es erforderlich, durch zielführende Managementmaßnahmen die Schutzgebietsziele glaubhaft umzusetzen. Besonders wichtig sind dabei Vorgaben für die Fischereiwirtschaft, denn diese gilt nach wie vor als ein Hauptverursacher von Schäden an der Meeresumwelt. Dafür verantwortlich sind unter anderem der unvertretbar hohe Beifang von Schweinswalen und Seevögeln in Stellnetzen und der Einsatz von schweren Grundschleppnetzen, die die Bodenfauna und  -flora erheblich schädigen. Diese Schäden beeinträchtigen auch die Vermehrungsstätten von Fischen und ihren Nährtieren, haben also weitreichende Konsequenzen über die Zerstörung der Bodenlebensgemeinschaften hinaus. 

Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis 2013 Vorschläge für das Management seiner Meeresschutzgebiete in der AWZ zu erarbeiten. Für das Fischereimanagement haben das Bundesamt für Naturschutz und das Johann Heinrich von Thünen-Institut aktuell Vorschläge vorgelegt. Trotz dieser Vorschläge konnte bisher jedoch keine Einigung innerhalb der Bundesregierung darüber erzielt werden, inwieweit die Fischerei zum Schutz der Meeresumwelt in den Natura 2000-Gebieten eingeschränkt werden soll. „In Naturschutzgebieten muss der Naturschutz grundsätzlich Vorrang vor den Fischereizielen haben. Alles andere wäre in einem Naturschutzgebiet schwer nachvollziehbar“, erläutert Professor Dr. Manfred Niekisch, Mitglied des SRU und Direktor des Frankfurter Zoos. „Wir laufen sonst Gefahr, nicht nur kostbare Ökosysteme zu zerstören, sondern Deutschland würde auch seine Verpflichtungen aus den europäischen Naturschutzrichtlinien verfehlen. Deutschland hat jetzt die Chance, im Meeresnaturschutz eine Vorbildrolle einzunehmen und damit wegweisend für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu wirken“, betonte Prof. Niekisch. 

Einer der brisantesten Konflikte zwischen der Fischerei- und den Schutzanliegen ist der Beifang von Schweinswalen in Stellnetzen. In der zentralen Ostsee droht diese Art derzeit vollständig zu verschwinden. Stellnetze bedrohen auch Seevögel: Insbesondere tauchende Arten wie die Lumme oder die sehr seltenen Pracht- und Sterntaucher sind in Gefahr. Um diese Arten in den Natura 2000-Gebieten der AWZ ausreichend zu schützen, sollte daher die Stellnetzfischerei eingeschränkt und – wo erforderlich – ganz verboten werden. Auch akustische Signalgeber, sogenannte Pinger, die an den Netzen angebracht werden, um Schweinswale mit unangenehmen Tönen zu vertreiben, stellen nach Auffassung des SRU keine Lösung dar. Denn diese Pinger verscheuchen die Kleinwale gerade aus den Gebieten, in denen sie einen besonderen Schutz genießen sollen. Stattdessen wäre es erforderlich, alternative Fangtechniken zu etablieren. Den Fischern muss der Umstieg auf umweltschonendere Fangtechniken – wie zum Beispiel Fischfallen oder Langleinen – erleichtert werden, fordert der SRU. 

„Der Konflikt zwischen den Belangen der Fischerei auf der einen und naturschutzfachlichen Aspekten auf der anderen Seite ist ein Musterbeispiel für die Herausforderung, den Meeresschutz in alle relevante Sektoren zu integrieren“, führt Professor Dr. Karin Holm-Müller, stellvertretende Vorsitzende des SRU, aus. „Eine gezielte Förderung neuer Fangtechniken – auch aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) – kann dazu beitragen, dass die Interessen der deutschen Fischer bei der Aufstellung der Managementpläne berücksichtigt werden.“ Für den Schutz des Schweinswals ist die Umsetzung von Managementplänen in Schutzgebieten durchaus ein wichtiger erster Schritt. Aber auch außerhalb der Meeresschutzgebiete muss die Erhaltung der einzigen in deutschen Meeren wirklich heimischen Walart weiter vorangetrieben werden. Deshalb empfiehlt der SRU der Bundesregierung, möglichst zügig ein Gesamtschutzkonzept für den Schweinswal zu erarbeiten, in dem auch andere Belastungen, wie zum Beispiel der Lärm beim Bau von Offshore-Windkraftanlagen, ausreichend berücksichtigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Dr. Christian Hey, Tel.: 030 263696-0. 

Der SRU berät die Bundesregierung seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive. 

Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: 

Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender), Technische Universität München 

Prof. Dr. Karin Holm-Müller (stellv. Vorsitzende), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 

Prof. Dr. Harald Bradke, Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe 

Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin 

Prof. Dr. Heidi Foth , Universität Halle-Wittenberg 

Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt 

Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin

 

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