Stabiles Wachstum, mehr Effizienz, mehr Markt - Empfehlungen des SRU zur Zukunft der erneuerbaren Energien
Datum 08.10.2013
Bei den anstehenden Reformen des Strommarktes ist Weitsicht gefragt. „Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien bis zur Vollversorgung muss das Ziel der Energiewende bleiben, genauso wie der Abbau inflexibler und klimaschädlicher Kohlekraftwerke“, fordert der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Professor Dr. Martin Faulstich, anlässlich der Vorstellung eines Eckpunktepapiers zur „Zukunft des Strommarktes“. „Das geht nur mit Reformen des EEG und nicht mit seiner Abschaffung.“
Im Hinblick auf die aktuelle Debatte hat der SRU ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Strommarktes veröffentlicht. Dieses stellt die zehn zentralen Empfehlungen aus einem Sondergutachten vor, das Ende November 2013 veröffentlicht wird.
Mehr Markt ist wünschenswert bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Übergang sollte aber schrittweise erfolgen und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen. Zunächst ist es daher nötig, die verzerrte Kostendebatte auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Die aktuell stark diskutierte EEG-Umlage ist ein ungeeigneter Indikator für die angeblich zu hohen Ausgaben, weil sie die Kosten der Energiewende überzeichnet. Der SRU empfiehlt stattdessen einen umfassenden volkswirtschaftlichen Kostenbegriff, der die Gesamtkosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit denen einer konventionellen Energieversorgung vergleicht.
Die gleitende Marktprämie stellt sicher, dass die erneuerbaren Energien behutsam Marktrisiken ausgesetzt werden. Sie war bisher freiwillig und sollte in Zukunft für alle neuen Anlagen verpflichtend werden. Im Gegensatz zu anderen Modellen der Direktvermarktung ist die gleitende Marktprämie kostengünstiger, weil sie die Risikoaufschläge auf Investitionen in erneuerbare Energien niedrig hält.
Im Übergang zu einer Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sind flexible und relativ CO2-arme Gaskraftwerke unverzichtbar. Ihre Wirtschaftlichkeit leidet unter den erheblichen Überkapazitäten von emissionsintensiven und unflexiblen Kohlekraftwerken. Ein hoher CO2-Preis unterstützt daher den notwendigen Strukturwandel im Kraftwerkspark. Die Bundesregierung sollte sich deshalb für anspruchsvolle europäische Klimaschutzziele für 2030 einsetzen, sodass der Emissionshandel wieder funktionieren kann. Das ist für die Energiewende von grundlegendem Interesse.
Hinsichtlich der Förderung neuer Kraftwerke warnt der SRU vor übereilten Maßnahmen. Kapazitätsmärkte für konventionelle Kraftwerke sind riskant und könnten den Übergang in eine klimaneutrale Stromerzeugung erschweren. Daher sollte zunächst auf die strategische Reserve sowie weitere Optionen gesetzt werden, die die Funktionsfähigkeit des Strommarktes stärken (europäische Marktintegration, Lastmanagement).
Die Energiewende erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ministerien sowie zwischen Bund, Ländern und der EU. Der SRU hält ein separates Energieministerium nicht für die geeignete Lösung, um diese Zusammenarbeit zu verbessern. Die zentrale Koordination der staatspolitischen Grundsatzaufgabe „Energiewende“ sollte stattdessen ein Staatsminister im Bundeskanzleramt übernehmen.
Das Eckpunktepapier „Den Strommarkt der Zukunft gestalten“ kann unter www.umweltrat.de heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle des SRU bestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel: +49 30 263696-0.
Der SRU berät die Bundesregierung seit über 40 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender), Technische Universität Clausthal
Prof. Dr. Karin Holm-Müller (stellv. Vorsitzende), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Harald Bradke, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Heidi Foth, Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen, Luisenstraße 46, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 263696-0, Fax: +49 30 263696-109
Internet: www.umweltrat.de E-Mail: info@umweltrat.de
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