Klimaschutzplan an Zielen des Pariser Klimaabkommens ausrichten
Datum 21.09.2016
Die heutige Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris durch den Deutschen Bundestag ist aus Sicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) ein wichtiger Schritt für die nationale, aber auch internationale Klimapolitik. Damit verpflichtet sich Deutschland, seinen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu leisten. Die bisherigen Zusagen Deutschlands reichen dafür jedoch nicht aus: "Wir werden die Ziele des Abkommens nur erreichen können, wenn der Ratifizierung ambitioniertere klimapolitische Taten der Bundesregierung folgen", erklärt die Ratsvorsitzende Prof. Dr. Claudia Hornberg.
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % zu senken. Im Lichte des Pariser Klimaabkommens ist es erforderlich, dieses Ziel am oberen Rand des bisherigen Korridors zu konkretisieren. Eine solche weitgehende Dekarbonisierung kann mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Klimaschutzplans 2050 allerdings noch nicht erreicht werden. Dazu Ratsmitglied Prof. Dr. Claudia Kemfert: "Der deutsche Klimaschutzplan 2050 muss die Paris-Beschlüsse nun konkret umsetzen und darf nicht verwässert werden. Wir benötigen Klimaziele für alle Sektoren, ehrgeizige Maßnahmen und einen Fahrplan für einen sozialverträglichen Kohleausstieg."
Über die zur Umsetzung des Abkommens notwendigen Maßnahmen hinaus sollte die Klimapolitik in der nächsten Phase im engen Zusammenhang mit anderen Bereichen zukunftsorientierter Umweltpolitik weiterentwickelt werden. Dazu gehören vor allem auch die Stadtentwicklung, die Luftreinhaltung und die Gesundheitsvorsorge.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin,
Tel.: +49 30 263696-0.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit nahezu 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen, Luisenstraße 46, 10117 Berlin
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