Umweltrat empfiehlt nach Urteil zu Fahrverboten: blaue Plakette schnellstmöglich einführen und Dieselsubventionen beenden
Datum 27.02.2018
Der SRU begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und den Ländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen über die Luftreinhalteplanung in Stuttgart und Düsseldorf.
Nach diesem Urteil können Fahrverbote für Dieselautos auf Grundlage des geltenden Rechts auf bestimmten Straßen verhängt werden. Damit soll dafür gesorgt werden, dass die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart und Düsseldorf eingehalten werden können. Als Konsequenz sollte die Bundesregierung aus Sicht des SRU so schnell wie möglich die blaue Plakette auf den Weg bringen.
Derzeit wird an etwa der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen in den Städten der NO2-Jahresmittelgrenzwert überschritten. „Die damit verbundene aktuelle Gesundheitsbelastung darf keinesfalls weiter toleriert werden“, sagt die SRU-Vorsitzende Prof. Dr. Claudia Hornberg. „Das unterstreicht auch das heutige Urteil.“ Unbestritten sind Dieselkraftfahrzeuge die Hauptursache für die Überschreitung der NO2-Grenzwerte in den Städten. Um die Immissionen auf das gesetzlich geforderte Maß zu begrenzen, muss die Nutzung von älteren Diesel-Pkw in hochbelasteten Gebieten eingeschränkt werden. Dass dies Einschränkungen für die betroffenen Fahrzeughalter mit sich bringt, ist bedauerlich und hätte durch eine vorausschauend nachhaltige Verkehrspolitik vermieden werden können.
Durch das Urteil werden Fahrverbote jetzt grundsätzlich möglich. Dabei stünden zielgenauere Maßnahmen zur Verfügung. Der SRU empfiehlt seit Jahren die Weiterentwicklung der Umweltzone durch die Einführung einer sogenannten blauen Plakette für Stickstoffoxide (NOx). Dafür müsste das Bundesverkehrsministerium die entsprechende Bundes-Immissionsschutzverordnung ändern. Dann können betroffene Kommunen ihre Umweltzonen um die blaue Plakette erweitern und damit Dieselfahrzeuge mit besonders hohen NOx-Emissionen aus den Städten verbannen.
Mit den von der Bundesregierung auf den sogenannten Dieselgipfeln verabschiedeten Maßnahmen wird sich dagegen eine ausreichende Senkung der NO2-Belastungen im Sinne des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes nicht erreichen lassen. Zu dieser Einschätzung kommt auch die Europäische Kommission, die den Druck im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Luftqualitätsrichtlinie wieder erhöht hat.
Das Ende der Dieselsubventionierung sollte in dieser Legislaturperiode ebenfalls eingeleitet werden. Es gibt kein überzeugendes Argument, auf Dauer an dieser umweltschädlichen Subvention festzuhalten. Auf der einen Seite wurde ein Fonds für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Dieselgipfels geschaffen. Gleichzeitig kosten allein die Steuererleichterungen für Dieselkraftstoff den Bund jährlich 7,6 Milliarden Euro. Die Gesamtsumme der umweltschädlichen Subventionen für den Verkehrssektor beläuft sich laut Umweltbundesamt auf 28,6 Milliarden Euro im Jahr.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin, Tel.: +49 30 263696-118, E-Mail: Julia.Hertin@umweltrat.de.
Offener Brief des SRU zur blauen Plakette (04.10.2016):
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit mehr als 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Geschäftsstelle
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