Kohleausstieg muss zügig umgesetzt werden, um Klimaziele zu erreichen
Datum 18.09.2018
In der aktuellen Debatte um den Kohleausstieg in Deutschland betont der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Bedeutung der internationalen Klimaziele als Richtschnur des Handelns.
„Für das Klima ist entscheidend, wieviel CO2 die Kraftwerke insgesamt noch ausstoßen, nicht wann das letzte Kohlekraftwerk vom Netz geht“, erklärt Ratsmitglied Prof. Lucht. „Damit Deutschland einen angemessenen Beitrag zu den globalen Klimazielen leisten kann, dürfen die Gesamtemissionen der Kohleverstromung in Deutschland bis zum endgültigen Ausstieg 1.500 Megatonnen CO2 nicht überschreiten.“ Das aktuelle Ziel der Bundesregierung für den Energiesektor für das Jahr 2030 ist deutlich weniger ambitioniert. Es könnte – je nach Ausgestaltung – zu Emissionen von insgesamt mehr als 2.500 Megatonnen CO2 führen.
„Wenn wir jetzt zügig die ältesten und ineffizientesten Anlagen vom Markt nehmen, können wir die restlichen Kohlekraftwerke länger laufen lassen und damit Kosten senken sowie die Versorgungssicherheit erhöhen“ präzisiert Ratsmitglied Prof. Claudia Kemfert. „Der Kohleausstieg muss durch eine innovative Strukturpolitik in den Regionen begleitet werden“.
Der SRU hat in seiner vor einem Jahr veröffentlichten Stellungnahme „Kohleausstieg jetzt einleiten“ detaillierte Vorschläge zur Ausgestaltung gemacht.
Zur aktualisierten Berechnung von möglichen Ausstiegspfaden: https://bit.ly/Ausstiegspfade
Zur Stellungnahme des SRU zur Kohleverstromung (2017): https://bit.ly/co2budget
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin, Tel.: +49 30 263696-118,
E-Mail: julia.hertin@umweltrat.de.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit mehr als 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive.
Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld
Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin
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