Sachverständigenrat für Umweltfragen

Warum Deutschland eine Politik zur Wiederherstellung der Natur braucht

Datum 19.04.2024

Auch wenn das EU-Renaturierungsgesetz nach Zustimmung des Parlaments derzeit im Ministerrat feststeckt, sollte Deutschland die Aufgabe der Wiederherstellung der Natur dringend angehen. Der Zustand vieler Ökosysteme in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten weiter verschlechtert. Ergänzend zum Schutz der verbliebenen Natur sollte stärker als bisher der Zustand geschädigter Ökosysteme verbessert werden. Dazu gehört es, sowohl die bestehenden Schutzgebiete aufzuwerten als auch mehr landwirtschaftliche Flächen und Wälder naturnäher und zukunftsfähiger zu bewirtschaften. Drei Sachverständigenräte des Bundes – SRU, WBBGR und WBW – haben gemeinsam Empfehlungen für eine Renaturierungspolitik von Bund und Ländern erarbeitet. Das Gutachten „Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ wird heute an Bundesumweltministerin Steffi Lemke überreicht.

„Wir Menschen sind auf funktionierende und widerstandsfähige Ökosysteme angewiesen, beispielsweise für die Nahrungsmittelproduktion, einen intakten Wasserhaushalt und die Klimaanpassung“, sagt Prof. Josef Settele, Mitglied des SRU. „Renaturierung ist nicht nur in Schutzgebieten notwendig, sondern insbesondere auf land- und forstwirtschaftlich stark genutzten Flächen. Sie wird nur gelingen, wenn wir Synergien zwischen Naturschutz und Landnutzungsinteressen schaffen und Konflikte minimieren. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung sich für ein EU-Wiederherstellungsgesetz einsetzt“.

"Unabhängig vom gegenwärtig ungewissen Schicksal des EU-Renaturierungsgesetzes empfehlen wir, in einem Wiederherstellungsplan festzulegen, welche Flächen in Deutschland bis wann renaturiert werden“, betont Prof. Wolfgang Köck, Mitglied des SRU. „Bund und Länder sollten zusammen mit weiteren Akteuren ein Konzept für die aktive Verbesserung geschädigter Ökosysteme entwickeln und die Vernetzung von Lebensräumen stärken. Zuständigkeiten und Verfahrensweise sollten auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden. Daneben wird es auch darauf ankommen, das Renaturierungsanliegen in die Agrar- und Waldpolitik sowie in die Stadtentwicklung zu integrieren.“

Die Klima- und die Biodiversitätskrise machen eine Transformation der Landnutzung notwendig. „Die Waldbewirtschaftung hat sich bereits vor einigen Jahrzehnten auf den Weg zu einer naturnahen Nutzung gemacht. Die Veränderungen werden im Wald jedoch nur langsam sichtbar“, sagt Prof. Jürgen Bauhus, Vorsitzender des WBW. „Renaturierungsvorhaben sollten stets in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort und der Öffentlichkeit entwickelt und umgesetzt werden. Finanzielle Anreize können Landnutzende beim Umstieg auf veränderte Bewirtschaftungsformen unterstützen. Die von Landwirtschaft und Waldbewirtschaftung erbrachten ökologischen Leistungen dienen dem Gemeinwohl und sollten stärker honoriert werden.“

 Renaturierung steht nicht im Widerspruch zu Bewirtschaftung. „Es geht vor allem darum, die natürlichen Funktionen in den Agrarlandschaften zu stärken“, so Prof. Peter Feindt, Vorsitzender des WBBGR. Viele Maßnahmen können dazu beitragen, dass sich Ökosysteme erholen, etwa Hecken und Blühstreifen zwischen den Feldern, ein geringerer und zielgenauerer Einsatz von Pestiziden oder die extensive Beweidung. „Ist Renaturierung gut gemacht, verbessert sie zum Beispiel die Wasserhaltefähigkeit des Bodens, die Bestäubung der Pflanzen durch Insekten und den Erosionsschutz. Damit macht sie die Landwirtschaft resilienter, gerade auch im Klimawandel, und trägt dazu bei, die landwirtschaftlichen Erträge langfristig zu sichern.“

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin, Tel.: +49 30 263696-118,
E-Mail: julia.hertin@umweltrat.de

Informationen zu den beteiligten Sachverständigenräten:

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
Wissenschaftlicher Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR)
Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik (WBW)

Der Entwurf des EU-Renaturierungsgesetzes kann hier aufgerufen werden.
Das SRU-Gutachten „Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenken“ ist hier hinterlegt.

Sachverständigenrat für Umweltfragen

Luisenstraße 46, 10117 Berlin, + 49 30 263696-0
info @ umweltrat.de • www.umweltrat.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK