Sachverständigenrat für Umweltfragen

Pressemitteilung vom März 2001 zum Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes:

Verbesserungen und Rückschritte für den Naturschutz

Datum 10.03.2001

Der Umweltrat begrüßt den vorliegenden Entwurf einer Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach langjährigen vergeblichen Bemühungen früherer Bundesregierungen werden mit ihm grundlegende Verbesserungen in wichtigen Bereichen des Naturschutzes auf den Weg gebracht. Dies gilt für die Einführung eines Biotopverbundes, für die Aufnahme zusätzlicher Biotoptypen in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope, für die Weiterentwicklung der Landschaftsplanung, für die Definition der ordnungsgemäßen Landwirtschaft, für die Einführung der Umweltbeobachtung und nicht zuletzt für die Einführung der Verbandsklage auf Bundesebene.

Bereichsweise wären allerdings noch weitergehende Fortschritte wünschenswert gewesen, und in einigen Punkten sind Verschlechterungen gegenüber dem bestehenden Gesetz festzustellen. Dies gilt insbesondere für die Neuformulierung der Eingriffsregelung, die im Ergebnis eine Abschwächung des Naturschutzes bewirken kann. Die Gefahr einer Schwächung originärer Naturschutzbelange ist auch mit der Art und Weise verbunden, in der die Interessen des Sports aufgenommen werden. Das Interesse an sportlicher Betätigung in freier Natur ist legitim und förderungswürdig. Gesetzliche Bestimmungen, die dies zum Ausdruck bringen und den Sport als Partner des Naturschutzes gewinnen wollen, sollten aber so formuliert sein, dass der Naturschutz dort, wo Sport- und Naturschutzinteressen kollidieren, keine Schwächung erfährt.

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