Umweltrat empfiehlt umfassende Naturschutzstrategie
Datum 13.06.2002
„Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes“ ist der Titel eines Sondergutachtens, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen heute Bundesumweltminister Trittin überreicht. Darin werden Empfehlungen für einen sparsameren und effizienten Umgang mit Flächen sowie für eine umfassende Modernisierung der Naturschutzpolitik entwickelt. Der Umweltrat schlägt der Bundesregierung eine nationale Naturschutzstrategie vor.
Trotz wichtiger Teilerfolge konnten bisher gravierende Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und Verluste an biologischer Vielfalt nicht verhindert werden. Die Flächeninanspruchnahme und die Zerschneidung zusammenhängender Gebiete setzen sich unvermindert fort. Zugleich stößt die Umsetzung von Naturschutzzielen vor Ort immer wieder auf heftige Widerstände.
Der Umweltrat untersucht Bedingungen für eine bessere Akzeptanz. Er formuliert Ziele und nennt Gründe für einen anspruchsvollen Naturschutz. Der Reichtum eines Landes bestimmt sich auch nach der Schönheit und Vielfalt seiner Naturgüter.
Das neue Bundesnaturschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Modernisierung des Naturschutzes. Weitere Schritte müssen aber folgen, um die Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und europäischer und internationaler Vorgaben erreichen zu können.
Zur Umsetzung des Zieles der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächeninanspruchnahme um 75 % zu vermindern, schlägt der Umweltrat unter anderem ökonomische Instrumente wie handelbare Flächenausweisungsrechte, einen ökologischen kommunalen Finanzausgleich und die Reform der Wohnbauförderung vor. In Zukunft sollten Altbausanierung und Verdichtung sowie die Umnutzung von ehemaligen Gewerbe- und Industriestandorten bei der Förderung Vorrang gegenüber dem Neubau erhalten.
Naturschutz muss weitere Bündnispartner gewinnen und vor Ort besser um das Verständnis und die Unterstützung der anderen Landnutzer werben. Dafür bedarf es einer Verbesserung
der Personalausstattung von Naturschutzbehörden bzw. anderer Organisationen, die deren Aufgaben übernehmen können. Der Naturschutz benötigt auch mehr Verhandlungsmasse
gegenüber anderen Landnutzern. Akzeptanz ist nicht zu erwarten, wenn keine angemessene Honorierung von Umweltleistungen angeboten wird. Der Umweltrat empfiehlt daher unter
anderem eine massive Umwidmung der Agrarförderung von der Einkommensstützung zur gezielten Honorierung ökologischer Leistungen und der ländlichen Entwicklung. Innerhalb
der bestehenden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes sollten neue Modelle einer am Ergebnis orientierten Honorierung eingeführt und das Fördervolumen der natur
schutzorientierten Agrarumweltmaßnahmen erheblich erhöht werden.
Der Umweltrat hält ein verstärktes bundespolitisches Engagement im Naturschutz – im Rahmen der gegebenen Verfassungskompetenz – für nötig, um die regionalen Aktivitäten zu
koordinieren und eine gemeinsame Orientierung im Naturschutz anzustoßen. Aus diesem Grunde regt der Umweltrat die Entwicklung einer deutschen Naturschutzstrategie an, die die
nationale Nachhaltigkeitsstrategie und die verschiedenen europäischen Strategieansätze für Deutschland konkretisiert und ergänzt. Durch diese nationale Strategie sollten konkrete
Naturschutzziele formuliert werden, Naturschutzbelange besser in die anderen Sektoren integriert werden, ökonomische Instrumente für den Naturschutz ausgebaut und die
Naturschutzbelange im Planungsrecht gestärkt werden.
Weitere Auskünfte erteilt: Dr. Christian Hey, Generalsekretär, Tel.: 030/263696- 0
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