Umweltgerechter Ausbau der Windenergienutzung auf See erfordert verbessertes Genehmigungs- und Planungsrecht
Datum 11.04.2003
In einer aktuellen Stellungnahme begrüßt der Umweltrat ausdrücklich das Ziel der Bun-desregierung, die Windenergie auf See schrittweise und behutsam auszubauen und dabei die Erkenntnisse einer umfassenden, naturschutzfachlichen Begleitforschung zu berücksichtigen. Er äußert allerdings Zweifel daran, dass dieses Ziel ohne rechtliche Änderungen erreichbar ist.
Der von der Bundesregierung angestrebte umfangreiche Ausbau der Windenergienutzung auf See kann einen maßgeblichen Beitrag zum klimapolitisch unverzichtbaren Umstieg auf erneuerbare Energien leisten. Die Errichtung großer Anlagenparks auf den begrenzten Flächen der deutschen See birgt allerdings wegen der vielfältigen Nutzungsansprüche, die durch Schifffahrt, Fischerei, Rohstoffgewinnung, Militär und Tourismus an diese Flächen gestellt werden, und vor allem wegen der möglichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt und den Vogelzug beträchtliche Konfliktpotenziale. Aus ökologischer Sicht müssen insbesondere die potenziellen Risiken für geschützte Meeressäuger wie den Schweinswal und für Rast- und Zugvögel berücksichtigt werden. Vermeidungs- und Begleitmaßnahmen sind auch zur Verhütung von Schiffsunfällen erforderlich. Zur Abschätzung dieser Risiken der Windenergienutzung auf See hat das Bundesumweltministerium inzwischen umfangreiche, international vorbildliche Forschungen initiiert. Eine ausreichende Berücksichtigung dieser Forschung bei der Anlagengenehmigung erscheint dem Umweltrat jedoch derzeit nicht angemessen gewährleistet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen, behutsamen und planend-gestalterischen Ausbau der Windenergienutzung auf See können und sollten deutlich verbessert werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Die Ergebnisse der Begleitforschung sollten zur Konkretisierung der vagen Genehmigungsvoraussetzungen in Verwaltungsvorschriften genutzt werden, sodass dem für die Genehmigung der Offshore-Anlagen zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine transparente und gleichmäßige Genehmigungspraxis ermöglicht wird.
- Das BSH sollte durch die Novellierung der Seeanlagenverordnung Handlungsspielräume (Planungs- und Bewirtschaftungsermessen) für eine planerische, räumliche und zeitliche Gestaltung des Windkraftausbaus erhalten.
- Zusätzlich sollte auch die Steuerungskraft der von der Bundesregierung ausgewiesenen Eignungsflächen für die Windenergienutzung auf See erhöht werden. Das BSH sollte in die Lage versetzt werden, die Errichtung von Anlagen außerhalb von Eignungsflächen unterbinden zu können. Komplementär dazu sollten meeresökologisch besonders bedeutsame Gebiete nunmehr rasch als Schutzgebiete ausgewiesen werden.
- Um zu einer langfristig ausgewogenen und möglichst umweltverträglichen Ordnung der vielfältigen Nutzungsinteressen zu kommen, ist es schließlich dringend geboten, eine Raumordnung für die Meere einzuführen.
Die vollständige Stellungnahme ist im Internet unter http://www.umweltrat.de abrufbar.
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