Koexistenz sichern: Zur Novellierung des Gentechnikgesetzes
Datum 25.03.2004
Mit verschiedenen europarechtlichen Regelungen und der Umsetzung in deutsches Recht werden gegenwärtig die Grundlagen für die umstrittene kommerzielle Anwendung der "grünen" Gentechnik geschaffen. Die Novellierung des Gentechnikgesetzes wird zurzeit kontrovers diskutiert. Der Umweltrat erachtet den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Gentechnikgesetzes als einen wichtigen Schritt, um die Koexistenz zwischen Gentechnik, Ökolandbau und konventioneller Landwirtschaft dauerhaft zu sichern. Bei der Definition der guten fachlichen Praxis im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen, bei Details der Haftungsregelung und bei der Festlegung konkreter Zulassungskriterien besteht aber dringender weiterer Handlungsbedarf auf der europäischen und nationalen Ebene.
Der Umweltrat sieht die Gefahr, dass in der Praxis durch Auskreuzung oder auf sonstigen Wegen die Produkte der konventionellen und der ökologischen Landwirtschaft durch gentechnisch manipuliertes Material verunreinigt werden. Dies könnte langfristig die Entscheidungsfreiheit derjenigen Verbraucher untergraben, die keine gentechnisch veränderten Lebensmittel konsumieren wollen, und würde der förderungswürdigen ökologischen Landwirtschaft erheblichen Schaden zufügen. Der Umweltrat erachtet die Wahlfreiheit der Verbraucher und das Anrecht, gentechnikfreie Nahrungsmittel erzeugen zu können, als besonders schützenswürdig.
Sinnvoll sind mit Blick auf die Koexistenz die im Gesetzesentwurf verankerten Haftungsregeln. Die verschuldensunabhängige Haftungsregel ist ein wichtiger Anreiz zur Sorgfalt und zur Beachtung der guten fachlichen Praxis. Wichtig ist aber nach Auffassung des Umweltrates, dass eine solche Haftungsregel auch europaweit eingeführt wird. Außerdem ist bisher in Bezug auf ökologische Risiken weder in der Freisetzungsrichtlinie noch in dem Gesetzesentwurf festgelegt, wann ein möglicher Schaden an natürlichen Schutzgütern nicht mehr akzeptabel ist. Der Umweltrat betont, dass diese Rechtslücke schnellstmöglich geschlossen werden muss, damit das Recht auch wirklich greift.
Der Kommentar zur Umweltpolitik zur Novellierung des Gentechnikgesetzes ist auf der Homepage des Umweltrates unter www.umweltrat.de abrufbar. In dem im Mai 2004 erscheinenden Umweltgutachten 2004 wird überdies detailliert auf die europäische Agrarpolitik und ihre nationale Umsetzung eingegangen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Christian Hey, unter der Telefonnummer 030/26 36 96-110.
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