REACH:Ansatz der Kommission geht in die richtige Richtung
Gegenvorschläge sind wenig praktikabel
Datum 27.10.2005
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hält die angestrebte Reform der EU-Chemikalienpolitik, REACH, für ein herausragend wichtiges Projekt der EU.
REACH – Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals – soll einen wirksamen Schutz des Menschen und der Umwelt gewährleisten. Hierzu müssen Wissenslücken geschlossen und darauf basierend Sicherheitskonzepte entwickelt werden. Für besonders gefährliche Stoffe ist ein Zulassungsverfahren vorgesehen.
Die heute veröffentlichte Stellungnahme des SRU vergleicht systematisch die wichtigsten Vorschläge für ein praktikables Registrierungsverfahren, das Stoffrisiken
zielgerichtet ausfindig macht. Angesichts der Fülle zu prüfender Stoffe kommt es entscheidend darauf an, mit den als besonders gefährlich eingeschätzten Stoffen zu beginnen.
Als Ergebnis dieses Vergleiches fordert der SRU nachdrücklich, den Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2003 im Ansatz beizubehalten. Dieser hat gegenüber den Alternativvorschlägen entscheidende Vorzüge, so insbesondere:
- Eine klare Bearbeitungsreihenfolge nach eindeutigen Kriterien für die Registrierung
- Verbindliche Fristen mit Sanktionsandrohung und damit Vollzugssicherheit für Firmen und Behörden,
- Die eindeutige Zuordnung der Darlegungslast an die Unternehmen: Ausnahmen von einem grundsätzlich nach Produktionsmengen gestaffelten Datenumfang sind möglich, aber begründungspflichtig. Auch der Kommissionsvorschlag enthält damit eine risikobezogene Teststrategie.
Die neuesten Gegenvorschläge insbesondere des Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlament laufen auf eine "bürokratische Aufblähung" hinaus, ohne eine zum Kommissionsvorschlag gleichwertige Chemikaliensicherheit schaffen zu können. Der SRU hat zudem Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Gegenvorschläge, da sie die zukünftige Europäische Chemikalienagentur mit zehntausenden von kontroversen Einzelfallentscheidungen konfrontieren würden.
Der SRU rät daher, den Kommissionsvorschlag mit einer Reihe von Detailverbesserungen zu verabschieden. Hierzu gehört vor allem, dass
- die Qualitätssicherung der von den Herstellern und Importeuren gelieferten Daten verbessert wird,
- ein aussagekräftigerer und umfangreicherer verpflichtender Grunddatensatz geschaffen wird,
- die Kriterien für Ausnahmen von Stoffprüfungen präzise ausformuliert werden, und
- dass die Bearbeitungsreihenfolge für die Registrierung der Stoffe flexibler ausgestaltet werden soll.
Download:
Stellungnahme "Die Registrierung von Chemikalien unter dem REACH-Regime- Prioritätensetzung und Untersuchungstiefe"
Für weitere Hintergrundinformationen wenden Sie sich bitte an den Generalsekretär des SRU, Dr. Christian Hey unter 030 - 26 36 96 110.
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Reichpietschufer 60, 10785 Berlin
Telefon 030/26 36 96-0; Fax: 030/263696-109
Internet: http://www.umweltrat.de, e-mail: sru-info@uba.de
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