Föderalismusreform: Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen bekräftigt Kritik
Datum 18.05.2006
Im Rahmen der Expertenanhörung von Bundestag und Bundesrat zum Umweltschutz in derFöderalismusreform hat der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Koch, die Kritik des SRU am Gesetzentwurf der Regierungsfraktionenbekräftigt. Bereits im Februar 2006 hatte der Sachverständigenrat die geplante Verfassungsänderung als unzureichend bemängelt. Der SRU spricht sich eindringlichdafür aus, die historische Chance zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zu nutzen, um den deutschen Umweltföderalismus europatauglich zu gestalten und seineHandlungsfähigkeit zu verbessern. Nur so können die Zuständigkeitsvorgaben des Grundgesetzes an die Erfordernisse des modernen Umweltschutzes angepasst werden.
Das Ziel der Föderalismusreform, die Gesetzgebungszuständigkeiten zugunsten eindeutiger Aufgabenzuweisungen zu „entflechten“, wird im Umweltbereich mit dem insoweit regelungstechnisch sehr unbefriedigenden Entwurf nicht erreicht. Seine unsystematischen, unklaren und hochgradig konfliktanfälligen Kompetenzzuweisungen mit unverändert bestehenden Zuständigkeitsüberschneidungen stellen die Erarbeitung eines geltungsmächtigen Umweltgesetzbuches vor kaum überwindbare Hindernisse. Mit Blick auf die Aufgabenstruktur und auf die Problemlösungskapazitäten der Länder entbehrt die vorgeschlagene Zuständigkeitsverteilung insbesondere in den Materien des Natur- und Gewässerschutzes sowie der Raumordnung einer erkennbaren Rechtfertigung. Die stark planerisch-gestaltende Natur dieser Aufgaben erfordert und ermöglicht die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten bereits im planerischen Vollzug der gesetzlichen Vorgaben. Einer extensiven Abweichungsgesetzgebung der Länder - wie im Entwurf vorgesehen - bedarf es dazu nicht.
Gerade in den „weichen“ Materien des Naturschutz und Planungs sowieVerfahrensrechts lässt die Konkurrenzsituation zwischen den Ländern im Wettbewerb um die Ansiedlung von Wirtschaftsunternahmen einen Abbau von Umweltstandardsbefürchten. Ferner haben die Reformwellen, die über die Verwaltungen in den Bundesländern hinweggegangen sind, die Umweltverwaltungen vielfach an die Grenze der Vollzugsfähigkeit gebracht. Der Druck und die Versuchung werden damit groß sein, die vorgesehenen Zugriffsrechte zum gesetzlichen Aufgabenabbau zu nutzen.
Download:
Rechtsausschussprotokoll 15 (Stenografischer Bericht) vom 18. Mai 2006
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