Sachverständigenrat für Umweltfragen

SRU plädiert für offenen Emissionshandel zur Begrenzung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen

Datum 31.01.2007

Anlässlich des aktuellen Streits um die Begrenzung der CO2-Emissionen von Neuwagen erinnert der SRU an seinen Vorschlag aus seinem Sondergutachten Straßenverkehr und Umwelt (2005):

„Zur wirksamen Regulierung der CO2-Emissionen aus Kraftfahrzeugen ist eine Kombination ökonomischer Instrumente erforderlich, bei der die Steuerung auf verschiedene Anknüpfungspunkte verteilt wird. Die gegenwärtige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie ist unbefriedigend, weil sie durch keinerlei Sanktionsmechanismen flankiert wird und die vereinbarten Emissionsreduktionen kaum über das business-as-usual-Niveau hinausgehen. Sie sollte deshalb in ein verpflichtendes System handelbarer Emissionsrechte münden, das an den Flottenemissionen der einzelnen Fahrzeughersteller ansetzt und mit dem derzeitigen Emissionshandelssystem für Industrieanlagen verkoppelt ist. In einem ersten Zwischenschritt sollten damit die spezifischen CO2-Emissionen der neu abgesetzten Fahrzeugflotte bis 2012 auf 100 g CO2/km absenkt werden, als längerfristige Zielsetzung ist eine weitere Senkung anzustreben. Zur nachfrageseitigen Stützung dieses Systems sollte die Kfz-Steuer auf eine CO2-orientierte Bemessungsgrundlage umgestellt, progressiv ausgestaltet und bei Neuzulassung eines Fahrzeugs für mehrere Jahre im Voraus erhoben werden. Um zu vermeiden, dass die steigende Energieeffizienz der Fahrzeuge einen Anreiz zur Ausdehnung der Fahrleistung gibt, ist es darüber hinaus unabdingbar, dass die Kraftstoffpreise im Rahmen der ökologischen Steuerreform weiterhin langsam, aber kontinuierlich und für alle Beteiligten voraussehbar angehoben werden.“

Dieser Vorschlag eines offenen Emissionshandels schafft eine verbindliche Klimaschutzverantwortung für die Automobilindustrie, er ist relativ wettbewerbsneutral im Wettbewerb von Herstellern und Importeuren großer und kleiner Automobile und er schafft Innovationsanreize. Durch die Verknüpfung mit dem Emissionshandel für Industrieanlagen haben die Hersteller großer Fahrzeuge die Wahl, entweder den Benzinverbrauch ihrer Fahrzeuge zu drosseln oder Emissionsrechte zum Marktpreis einzukaufen. Arbeitsplatzverluste sind dann nicht zu befürchten. Der Vorschlag des SRU ist nicht komplizierter als nach Fahrzeuggröße gestaffelte Grenzwerte, wie sie in der Bundesregierung diskutiert werden. Er ist aber hinsichtlich der Zielverwirklichung transparenter und bietet den Herstellern mehr Flexibilität als gestaffelte Grenzwerte.

Download:
Sondergutachten "Umwelt und Straßenverkehr" Siehe Textziffern 324 – 348
Weitere Informationen erhalten sie bei Dr. Christian Hey, Tel:263696-0

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